Erläuterungen zu Artikel 19 – Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Dieses Recht gehört nach Angaben der Informationsplattform humanrights.com zu den häufig verletzten Menschenrechten. Immer noch seien an der Tagesordnung:
- staatliche Zensur der Presse
- das Verbot der Veröffentlichung von Büchern
- die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden
Der Grund liegt darin, dass viele Machthabende um ihre Position fürchen, wenn sich die Menschen gut informieren können und abweichenden Ansichten vertreten.
Daher stellt der Schutz dieser Rechte ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar. Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind Voraussetzungen für die Ausübung anderer Menschenrechte. Allerdings, so humanrights.ch, sind sie nicht absolut zu verstehen. Sie unterliegen einer besonderen Verantwortung und sind etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei rassistischer Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen beschränkt.
Meinungsfreiheit als Grundlage für weitere Rechte
Die demokratiewebstatt führt aus: Meinungsfreiheit bedeutet das Recht auf eine eigene Meinung und darüber hinaus, nach den eigenen Ansichten leben und handeln zu dürfen. Jeder darf, kann und soll so sein, wie es am besten zu ihm oder ihr passt – natürlich nur, solange dabei niemand anderem geschadet wird. Meinungsfreiheit ist die Grundlage, auf der folgende weitere Grundrechte aufgebaut sind:
- Informations- und Pressefreiheit: Medien können frei entscheiden, worüber sie berichten.
- Religionsfreiheit: Jeder Mensch darf für sich bestimmen, ob und woran man glaubt.
- Künstlerische Freiheit: KünstlerInnen haben das Recht, sich durch ihre Kunstwerke frei auszudrücken und ohne Beeinflussung zu arbeiten.
Quellen und links
Informationsplattform humanrights.ch